Tamil Fest

AGB

Willkommen bei Tamil Food Fest (im Folgenden als „wir“, „uns“ oder „unser“ bezeichnet). Durch den Zugriff auf unsere Website erklären Sie sich mit den folgenden Bedingungen einverstanden und sind an diese gebunden (die „Bedingungen“). Wenn Sie mit diesen Bedingungen nicht einverstanden sind, nutzen Sie bitte unsere Website oder Dienste nicht. Indem Sie auf unsere Website zugreifen oder sie nutzen, erklären Sie sich mit den vorliegenden Bedingungen einverstanden. Bitte lesen Sie diese sorgfältig durch. Wenn Sie mit irgendeinem Teil dieser Bedingungen nicht einverstanden sind, dürfen Sie unsere Dienste nicht nutzen.
1. Annahme der BedingungenDurch die Nutzung der Website erklären Sie sich mit diesen Bedingungen und unserer Datenschutzrichtlinie einverstanden. Wir können diese Bedingungen von Zeit zu Zeit ohne vorherige Ankündigung aktualisieren. Es liegt in Ihrer Verantwortung, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen regelmässig zu überprüfen.
2. Angebotene Dienstleistungen Tamil Food Fest bietet Finanzdienstleistungen an, einschliesslich, aber nicht beschränkt auf maßgeschneiderte Kreditlösungen und Beratung bei Immobilieninvestitionen. Die spezifischen Bedingungen und Konditionen jeder Dienstleistung werden Ihnen mitgeteilt, bevor Sie diese in Anspruch nehmen.
3. BerechtigungSie müssen mindestens 18 Jahre alt sein, um unsere Dienste nutzen zu können. Durch die Nutzung unserer Dienste erklären und garantieren Sie, dass Sie diese Altersvoraussetzung erfüllen.
4.Nutzung der Website – Persönliche Nutzung: Der Inhalt unserer Website ist nur für Ihre persönliche und nicht-kommerzielle Nutzung bestimmt. – Verbotene Handlungen: Sie verpflichten sich, unsere Website nicht zu missbrauchen. Dies umfasst unter anderem das Hacken, Hochladen von Viren oder andere bösartige Aktivitäten, die unserer Website oder ihren Nutzern schaden könnten.
5. geistiges EigentumAlle Inhalte auf unserer Website, einschliesslich Text, Grafiken, Logos und Bilder, sind Eigentum von Tamil Food Fest oder seinen Inhaltslieferanten und sind durch internationale Urheberrechtsgesetze geschützt. Sie dürfen keine Inhalte ohne unsere vorherige schriftliche Genehmigung verwenden, vervielfältigen, verbreiten oder anzeigen.
6.Haftungsbeschränkung Tamil Food Fest haftet nicht für indirekte, zufällige, besondere oder Folgeschäden oder für Gewinn- oder Einkommensverluste, die direkt oder indirekt entstehen, oder für den Verlust von Daten, Nutzung, Firmenwert oder anderen immateriellen Verlusten, die sich ergeben aus:- Ihrer Nutzung unserer Dienste.- jeglichem unbefugten Zugriff oder der Nutzung unserer Server und/oder jeglicher darin gespeicherter persönlicher Informationen.- jeglicher Unterbrechung oder Einstellung der Übertragung zu oder von unseren Diensten. Jegliche Bugs, Viren, trojanische Pferde oder ähnliches, die von Dritten an oder durch unsere Dienste übertragen werden können.
7. Geltendes RechtDiese Bedingungen unterliegen den Gesetzen der Schweiz und werden in Übereinstimmung mit diesen ausgelegt, ohne Berücksichtigung der Grundsätze des Kollisionsrechts. Sie erklären sich damit einverstanden, sich der ausschliesslichen Zuständigkeit der Gerichte in der Schweiz zu unterwerfen, um alle Streitigkeiten zu lösen, die sich aus diesen Bedingungen oder unseren Dienstleistungen ergeben.
8. Änderungen der BedingungenWir behalten uns das Recht vor, diese Bedingungen jederzeit zu ändern. Alle Änderungen werden auf dieser Seite veröffentlicht, und wir werden Sie über wesentliche Änderungen informieren. Wenn Sie unsere Dienste nach solchen Änderungen weiterhin nutzen, erklären Sie sich mit den neuen Bedingungen einverstanden.
9. Kontaktieren Sie unsWenn Sie Fragen oder Bedenken bezüglich dieser Bedingungen haben, kontaktieren Sie uns bitte unter:

1. Geltungsbereich

Dieses Reglement gilt für alle Standbetreiber, Foodtrucks, Marktstände und Partner, die am Food Festival teilnehmen. Mit der Anmeldung und Teilnahme erkennen die Standbetreiber dieses Reglement als verbindlich an.

2. Anmeldung und Zulassung

Die Teilnahme ist nur nach schriftlicher Bestätigung durch den Veranstalter erlaubt.

Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Bewerbungen ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

Das angebotene Sortiment muss dem bei der Anmeldung angegebenen Angebot entsprechen. Änderungen bedürfen der vorherigen Zustimmung des Veranstalters.

3. Standbetrieb

Die Stand- und Platzzuteilung erfolgt durch den Veranstalter.

Der Einzug in das Festareal ist am Samstagmorgen ab 06:00 Uhr möglich.

Die Standfläche darf ausschliesslich innerhalb der zugewiesenen Grenzen genutzt werden.

Der Stand muss während der offiziellen Öffnungszeiten vollständig besetzt und betriebsbereit sein.

Ein vorzeitiger Abbau oder Betriebsschluss ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Veranstalters zulässig.

Die Rückgabe bzw. der Abbau des Standes ist ab 22:00 Uhr oder nach vorheriger Vereinbarung gestattet.

Verankerungen und Befestigungen

Am Boden, an Wänden, Zelten, Bühnen, Absperrungen sowie an sämtlichen zur Verfügung gestellten Ausstattungs- und Infrastrukturelementen dürfen keine Bohrungen, Nägel, Schrauben, Klebebänder, Kabelbinder oder sonstige Befestigungen angebracht werden.

Jegliche Verankerungen oder baulichen Veränderungen sind untersagt, sofern sie nicht vorgängig schriftlich durch den Veranstalter genehmigt wurden.

4. Hygiene und Lebensmittelvorschriften

Alle geltenden lebensmittelrechtlichen und hygienischen Vorschriften sind strikt einzuhalten.

Der Standbetreiber ist für die Einhaltung der HACCP-Richtlinien verantwortlich.

Kühlketten müssen jederzeit gewährleistet sein.

Das Personal muss saubere Arbeitskleidung tragen und über ausreichende Hygienekenntnisse verfügen.

5. Sicherheit und Brandschutz

Flucht- und Rettungswege dürfen nicht blockiert werden.

Elektrische Geräte müssen den geltenden Sicherheitsnormen entsprechen.

6. Strom, Wasser und Infrastruktur

Strom- und Wasseranschlüsse dürfen nur nach Vorgabe des Veranstalters genutzt werden.

Eigene Verlängerungskabel müssen geprüft und für den Aussenbereich geeignet sein. Schäden an Infrastruktur gehen zu Lasten des Standbetreibers.

7. Abfall und Sauberkeit

Für allgemeine Abfälle steht eine Mulde zur Verfügung.

Die Entsorgung von Altglas und Altöl ist Sache der Standbetreiber. Es ist ausdrücklich untersagt, Sonderabfälle wie Altöl, Batterien, Möbel, Dekorationsmaterial oder sonstige nicht zulässige Materialien in der Mulde zu entsorgen. Die fachgerechte Entsorgung sämtlicher Sonderabfälle liegt in der Verantwortung des Standbetreibers.

Die Abfalleimer auf dem Marktgelände sind ausschliesslich für Marktbesucher bestimmt und dürfen nicht für betriebliche Abfälle der Standbetreiber (z. B. Verpackungsmaterial, Kartonagen oder Produktionsabfälle) verwendet werden.

Der Standbetreiber ist für die Sauberkeit seines Standes sowie der unmittelbar angrenzenden Fläche verantwortlich.

Nach Veranstaltungsende ist der Standplatz vollständig geräumt, sauber und ordnungsgemäss zu hinterlassen.

Es ist sicherzustellen, dass keine Flüssigkeiten (insbesondere Öl, Fett, Reinigungsmittel, Getränke oder Abwasser) auf den Boden gelangen. Der Standbetreiber hat geeignete Schutzmassnahmen (z. B. Bodenschutzmatten oder Auffangbehälter) zu treffen, um Verunreinigungen zu vermeiden. Sollten Verunreinigungen entstehen, müssen diese sofort sachgemäss behoben und dem Organisationsteam gemeldet werden. Reinigungskosten infolge unsachgemässer Nutzung gehen zu Lasten des Standbetreibers.

8. Preise und Verkauf

Die Preise müssen klar, transparent und gut sichtbar ausgezeichnet sein.

Zusätzlich ist stets eine kleinere Tester- oder Musterportion mit entsprechend reduziertem Preis anzubieten.

Neben dieser Probiergrösse ist ebenfalls die reguläre Portionsgrösse mit dem dazugehörigen Preis klar zu deklarieren.

9. Versicherung und Haftung

Der Standbetreiber haftet für sämtliche Schäden, die durch ihn selbst, sein Personal, beauftragte Dritte oder durch seine Einrichtungen, Fahrzeuge oder Waren verursacht werden.
Der Standbetreiber ist verpflichtet, für die Dauer der Veranstaltung über eine gültige Betriebshaftpflichtversicherung mit ausreichender Deckungssumme zu verfügen. Der entsprechende Versicherungsnachweis ist dem Veranstalter auf Verlangen vorzulegen.

Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Diebstahl, Verlust oder Beschädigung von Waren, Einrichtungen, Fahrzeugen oder sonstigem Eigentum des Standbetreibers. Dies gilt auch bei Schäden infolge von Witterungseinflüssen, höherer Gewalt, Stromausfall, Wasserunterbruch oder behördlichen Anordnungen.

Eine Haftung des Veranstalters für entgangenen Gewinn, Umsatzausfall oder sonstige Vermögensschäden ist soweit gesetzlich zulässig ausgeschlossen.

Der Standbetreiber haftet insbesondere für Schäden am Bodenbelag, an Leitungen, Strom- und Wasseranschlüssen, an gemieteten Einrichtungen sowie an sonstiger Infrastruktur des Veranstaltungsortes.

Kosten für ausserordentliche Reinigungsarbeiten, Reparaturen oder Instandstellungen infolge unsachgemässer Nutzung oder Verstosses gegen dieses Reglement gehen vollumfänglich zu Lasten des Standbetreibers.

10. Weisungsrecht

Den Anweisungen des Veranstalters und des Sicherheitspersonals ist jederzeit Folge zu leisten.

Bei groben oder wiederholten Verstössen kann der Standbetreiber vom Festival ausgeschlossen werden.

11. Schlussbestimmungen

Der Veranstalter behält sich vor, dieses Reglement jederzeit anzupassen oder zu ergänzen.

Änderungen werden den Standbetreibern in geeigneter Form mitgeteilt und sind verbindlich.

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Reglements ganz oder teilweise unwirksam oder nicht durchsetzbar sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.

Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung möglichst nahekommt.

Es gilt das Recht des Veranstaltungsortes. Gerichtsstand ist der Sitz des Veranstalters.

Rückfragen, Anliegen und Wünsche sind direkt an den Veranstalter zu richten.

Mit der Unterzeichnung dieses Dokuments erklärt der Standbetreiber, die vorstehenden Bestimmungen vollumfänglich zu akzeptieren und einzuhalten.